ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich, Leistungsinhalt:

Das Tauchcenter Dachstein-Salzkammergut (kurz TC) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem TC und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Vereinbarung umfasst alle Verpflichtung als TC mit seinenTauchlehrern oder Tauchguides, mit einem Gast die praktischen Unterrichtseinheiten im Zuge eines Tauchkurses durchzuführen, oder einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

Die in den Programmen bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für einen Tauchkurs oder eine geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben dem TC gegenüber.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Tauchlehrer oder Tauchguide vor Beginn des Tauchkurses oder Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Das TC behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziele abgeben werden.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Hochwasser, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung des Kurses oder der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss eines Vertrages, sich den Anordnungen des Tauchlehrers/Tauchguides, der dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann das TC für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Vertragsabschluss:

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem TC kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Dem TC bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

Mit der verbindlichen Anmeldung zu einem Tauchkurs ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 50% zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis des TC kann auch Barzahlung vor Ort vor Kursbeginn vereinbart werden.
Ausnahme sind die Bootstouren am Wolfgangsee. Diese sind zur Gänze im Voraus zu bezahlen. Sollte der Gast an der Tour nicht teilnehmen, kann die Anzahlung nicht rückerstattet werden. Nur wenn die Bootstour auf Seiten des TC nicht stattfinden kann (auch wetterbedingt), wird die Anzahlung rücküberwiesen.

Wechsel in der Person des Gastes:

Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung TC binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

Mindestteilnehmerzahl:

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn – sofern angegeben – eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall so ist das TC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des TC besteht jedoch nicht.

Versicherungen

Das TC verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Tauchkursen/Tauchtouren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Tauchversicherung (z.B. DAN oder Aquamed) ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine Rücktritts¬versicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.

Gewährleistung:

Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während des laufendend Tauchkurses oder Tauchtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an das TC.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheits-beeinträchtigung (z.B. Probleme mit Druckausgleich, mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.

Schadenersatz:

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der das TC Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Das TC haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Tauchkursen/Tauchtouren/Scubingtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Das TC kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung von Gefahren (wie z.B. Riss Trommelfell, Prellungen o.ä.) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für die Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Vorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

Soweit die Haftung des TC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Eltern haften für Ihre Kinder.

Rücktritt vom Vertrag:

Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag (insbesondere Tauchkurs) zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 31 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten: 30. bis 14. Tag vor Kursbeginn/Tourantritt 50%, 13. bis 7. Tage vor Kursbeginn/Tourantritt 75% und ab 7 Tage vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars.

Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.

Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des Honorars einbehalten werden.

Rücktritt des TC vor Antritt:

Muss das TC aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetterverhältnisse etc. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Honorares wird rückerstattet.

Rücktritt seitens des TC nach Antritt der Reise:

Das TC wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem TC gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Honorar nicht rückerstattet.

Auskunftserteilung an Dritte:

Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

Datenschutz und Werbung:

Das TC ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Tauchlehrer/Tauchguides weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des TC verwendet werden dürfen.

Inhalt der Website

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Schlussbestimmungen:

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Salzburg. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe-kommt.